Die Aussagen «keine Abschüsse» und «gezielte Tötungen mit einer Zange» sind wörtlich betrachtet kein
direkter Widerspruch: Nicht jede Tötung ist ein Abschuss.
Die frühere Kommunikation konnte jedoch den Eindruck einer Strategie ohne Tötungen erwecken. Erst der
Bericht von 2026 machte öffentlich deutlich,
dass das Ende städtischer Abschüsse nicht das Ende sämtlicher gezielter Tötungen bedeutete. Für eine
sachgerechte öffentliche Debatte muss diese Unterscheidung klar benannt werden.
Von der Praxis der Stadt Luzern zu unterscheiden sind Massnahmen im Verantwortungsbereich der SBB. Ein
Artikel der Luzerner Zeitung dokumentierte für das Jahr 2016
regelmässige Abschüsse von Tauben am Bahnhof Luzern. In einem späteren persönlichen Austausch teilte
eine
für die SBB tätige Fachperson einer Vertreterin von Stadttauben Schweiz mit,
dass dort weiterhin Tauben geschossen würden. Für diese aktuelle Angabe liegt uns bislang keine
öffentlich
zugängliche Bestätigung vor;
die verlinkte Medienquelle belegt die Praxis nur für das Jahr 2016.
Für Abschüsse am Bahnhof Luzern benötigt die SBB eine entsprechende jagdrechtliche Bewilligung
beziehungsweise Anordnung der zuständigen kantonalen Behörde.
Das Hausrecht der SBB allein reicht dafür nicht aus. Die Abschüsse müssen zudem durch eine dazu
berechtigte Person erfolgen. Ob und für welchen Zeitraum gegenwärtig
eine solche Bewilligung oder Anordnung besteht, ist uns nicht bekannt. Die institutionelle
Unterscheidung
bleibt wichtig: Aussagen über das Vorgehen der Stadtverwaltung
beschreiben nicht automatisch die Massnahmen der SBB auf dem Bahnhofareal.
Rechtsgrundlagen:
Kantonales Jagdgesetz Luzern, insbesondere § 25, 30 und 47
Kantonale Jagdverordnung, insbesondere § 16 und 18 sowie Anhang 1
Stadttauben stammen von domestizierten Haustauben ab
Die Stadt Luzern bezeichnet Stadttauben seit Jahren als Wildtiere. Diese Bezeichnung entspricht der
Behandlung im Kanton Luzern,
bildet ihre biologische Herkunft und die bundesrechtliche Terminologie jedoch nicht vollständig ab.
Stadttauben stammen von domestizierten Haustauben ab.
Das eidgenössische Jagdgesetz verwendet ausdrücklich die Bezeichnung «verwilderte Haustauben». Die
Stiftung für das Tier im Recht ordnet sie in ihrer
juristischen Analyse ebenfalls als verwilderte Haustauben ein, weist aber darauf hin, dass einzelne
kantonale Erlasse abweichende Kategorien verwenden. Dass jagdrechtliche Vorschriften
auf sie angewendet werden, ändert ihre Domestikationsgeschichte nicht.
Diese Einordnung ist für das Management relevant: Aus der Bezeichnung «Wildtier» lässt sich nicht ohne
Weiteres ableiten, dass die Tiere unabhängig
von menschlich geprägten Lebensräumen leben oder dass ihre Domestikationsgeschichte bedeutungslos wäre.
Eine genetische Untersuchung von neun
italienischen Stadtpopulationen zeigte zudem Verbindungen zu unterschiedlichen Haustaubenlinien.
Auch die zwei bestehenden städtischen Taubenschläge sind bereits ein Element
aktiven Managements: Die Stadt Luzern stellt damit kontrollierte Brut- und
Schlafplätze bereit, ermöglicht Eingriffe in die Gelege und bindet einen Teil
des Kots in den Schlägen. Ihre Existenz zeigt, dass auch die Stadt Luzern nicht
von einem vollständig ungesteuerten Zusammenleben ausgeht. Daraus folgt
allerdings nicht automatisch, dass der heutige Betrieb dem Augsburger Modell
entspricht oder dessen Wirkung überprüft. Die entscheidende Frage lautet daher
nicht, ob Stadttaubenmanagement stattfindet, sondern wie umfassend, tiergerecht
und überprüfbar es ausgestaltet ist.
Umweltberatung Luzern, Stadttauben
Stiftung für das Tier im Recht, vollständige Analyse 2023
Jagdgesetz, Art. 5 Abs. 3
Giunchi et al., 2020
Nahrung beeinflusst den Bestand – erklärt ihn aber nicht allein
Nahrung ist ein wichtiger Einflussfaktor, aber nicht der einzige. Bestandsentwicklung und räumliche
Verteilung hängen ebenso von Brutplätzen,
Zu- und Abwanderung, Sterblichkeit, Gesundheitslage und den eingesetzten Managementmassnahmen ab. Ein
wissenschaftliches Übersichtskapitel
von Giunchi und Mitautoren beschreibt dieses Zusammenspiel sowie verschiedene Kontrollmethoden. Es ist
keine einzelne experimentelle Originalstudie,
eignet sich aber als Quelle für diese allgemeine, multifaktorielle Einordnung.
Dass während des Lockdowns weniger Tauben im Luzerner Stadtzentrum und gleichzeitig vermehrt Tiere in
der
Agglomeration beobachtet wurden,
zeigt zunächst nur, dass zumindest ein Teil der Tauben seinen Aufenthalts- oder Nahrungsraum verlagerte.
Daraus lässt sich weder ableiten,
wie gross dieser Anteil war, noch ob alle ausserhalb der Stadt ausreichend Nahrung fanden. Der Bericht
enthält keine systematische Bestandszählung,
keine Erhebung des dort verfügbaren Nahrungsangebots und keine Angaben zur Sterblichkeit. Es bleibt
deshalb offen,
ob die Abnahme im Stadtzentrum vollständig auf eine räumliche Verlagerung oder teilweise auf
Sterblichkeit
und andere Faktoren zurückzuführen war.
Giunchi et al., Übersicht zu Stadttaubenmanagement
zentralplus, 17. April 2020
Auch die von der Stadt Luzern herangezogene Basler Untersuchung ist differenzierter, als es die
vereinfachte öffentliche Darstellung vermuten lässt.
Nach dem Wegfall einer grossen Getreidequelle sanken in einer einzelnen Kolonie zwar die Brutversuche
und
die Zahl ausgeflogener Jungtiere.
Der Schlupferfolg veränderte sich statistisch jedoch nicht signifikant; zugleich starben während der
Aufzucht signifikant mehr Jungtiere.
Die Untersuchung belegt damit nicht, dass Futterverknappung leidfrei wirkt. Sie untersuchte eine
einzelne
Kolonie nach dem Wegfall einer grossen Futterquelle.
Eine parallel untersuchte Kontrollkolonie gab es nicht; ebenso erfolgte kein Vergleich mit einem nach
dem
Augsburger Modell betriebenen Taubenschlag.
Stock & Haag-Wackernagel, Ibis 158
Die Bestandszahlen belegen die Wirkung der Kampagnen nicht
Der stärkste veröffentlichte Rückgang – von rund 7’000 auf etwa 1’000 Tiere – fiel in eine Phase, in
der neben Informationskampagnen auch systematisch
geschossen wurde. Nach dem Ende dieser Abschüsse stieg die Schätzung wieder auf 2’000 bis 3’000 Tiere.
2018 bezeichnete die Stadt Luzern den Rückgang auf ungefähr 2’500 Tiere dennoch als Erfolg des
Sensibilisierungsprojekts.
Welche Wirkung den Kampagnen, den damaligen Abschüssen oder anderen Faktoren zukam, lässt sich aus
diesen Zahlen nicht erkennen.
Auch die Kampagnenformulierung «falsch verstandene Tierliebe» von 2019 ist eine wertende Botschaft,
keine wissenschaftliche Feststellung.
Der pauschale Verweis auf «wissenschaftliche Studien» ersetzt zudem keine überprüfbare Quellenangabe.
Für die Beurteilung der behaupteten Wirkung müssen die konkret herangezogenen Untersuchungen, ihre
Methodik
und ihre Grenzen benannt werden.
Hinzu kommt: Bereits 2016 erklärte eine Vertreterin der Stadt Luzern, eine verlässliche Messung der
Kampagnenwirkung wäre unverhältnismässig
aufwendig und die nötigen Ressourcen seien nicht vorhanden. In den von uns geprüften öffentlich
zugänglichen Unterlagen fanden wir keine standardisierte Zeitreihe mit offengelegter Zählmethode,
Unsicherheitsbereich und unabhängiger Vorher-Nachher-Evaluation. Die veröffentlichten Bestandszahlen
sind deshalb kein eindeutiger Ursache-Wirkungs-Nachweis für den Erfolg einzelner Kampagnen.
Das übermittelte Quellenpaket beantwortet zentrale Fragen nicht
Nach dem zentralplus-Beitrag vom 11. Februar 2026 baten wir die Stadt Luzern um die wissenschaftlichen
Quellen für die dort wiedergegebenen
Aussagen zum Zusammenhang zwischen Nahrungsangebot und Populationsgrösse, zur angeblichen Ungeeignetheit
betreuter Taubenschläge mit Eiaustausch,
zur Populationswirkung der Fütterung in den Schlägen und zum Gesundheitszustand gefütterter Tauben. Wir
fragten nach Titel und Erscheinungsjahr
der massgeblichen Publikation, Quellenart und Peer-Review, Studiendesign, Stichprobengrösse,
Kontrollgruppe sowie der transparenten Darstellung
von Datenerhebung und statistischen Methoden.
Als Antwort übermittelte die Stadt Luzern vier Unterlagen.
Unsere Prüfung ergab:
-
Der peer-reviewte GPS-Artikel von Rose, Nagel und Haag-Wackernagel
untersucht anhand von 29 freilebenden Tauben die Eignung von GPS-Sendern
zur Erfassung ihrer Bewegungen. Er prüft weder Eiaustausch noch die
Wirksamkeit verschiedener Stadttaubenkonzepte.
-
Die Basler Ibis-Studie ist einschlägig und peer-reviewt, betrifft jedoch
eine einzelne Kolonie ohne parallele Kontrollkolonie. Sie dokumentiert
zugleich die erhöhte Sterblichkeit von Jungtieren während der Aufzucht.
-
Der Beitrag «Augsburger Modell verschlimmert Taubenproblem» von Björn
Kleinlogel erschien 2015 in einer Fachzeitschrift für
Schädlingsbekämpfung. In der uns übermittelten Fassung ist kein
wissenschaftliches Peer-Review-Verfahren ausgewiesen. Beschrieben wird ein
unkontrolliert zugänglicher Bahnhofsschlag bei fortbestehender erheblicher
externer Fütterung. Damit wurde kein vollständiges, kontrolliert
betriebenes Augsburger Gesamtsystem untersucht.
-
Die Basler Broschüre ist ein Praxis- und Positionsdokument. Sie weist kein
kontrolliertes Studiendesign und keine unabhängige Wirkungsevaluation aus.
Die Unterlagen enthalten wichtige Einzelinformationen. Sie belegen jedoch nicht,
dass ausreichend dimensionierte und professionell betreute Taubenschläge als Bestandteil
eines umfassenden Gesamtkonzepts grundsätzlich ungeeignet oder unwirksam wären.
Rose, Nagel & Haag-Wackernagel, 2005
Stock & Haag-Wackernagel, 2016
Kleinlogel, «Augsburger Modell verschlimmert Taubenproblem», 2015
Tierschutz beider Basel, «Tauben in der Stadt», 2016
Was die nachträglich übermittelte Bochumer Arbeit belegt
Nach einer Besichtigung des Luzerner Taubenschlags am 19. Januar 2026 fragten wir schriftlich nach der
Grundlage für die kritische Einschätzung betreuter Taubenschläge,
in denen die Tiere kontrolliert gefüttert werden, und nach der aktuellen Praxis in Augsburg.
Am 25. Februar 2026 übermittelte eine Vertreterin der Stadt Luzern den Bericht Wildlebende Stadttauben –
Möglichkeiten
zur Bestandsregulierung unter besonderer Berücksichtigung der Wirkung von Taubenhäusern von Richard
Köhler
aus dem Jahr 2008.
Sie verwies ausserdem auf das seit 2023 geltende Augsburger Taubenfütterungsverbot.
Der für Bochum erstellte Bericht setzt sich ausführlich und kritisch mit Taubenhäusern auseinander. Er
bemängelt insbesondere
fehlende oder schwer überprüfbare Wirkungsnachweise vieler damaliger Projekte und empfiehlt die
Taubenschlagmethode für Bochum nicht.
Für Augsburg hält er fest, dass vor Projektbeginn eine fachlich begründete Bestandszählung stattgefunden
habe, beanstandet aber das
Fehlen einer späteren Wiederholungszählung. Die Arbeit stützt damit eine allgemeine kritische
Einschätzung
der damaligen Beleglage zu Taubenhäusern.
Ihre Auswertung und ihre Empfehlung betreffen jedoch den Wissens- und Projektstand von 2008.
Sie können weder den Stand des Augsburger Projekts im Jahr 2026 noch eine Einstellung der Fütterung ab
2023 dokumentieren.
Auch das Augsburger Fütterungsverbot belegt eine solche Einstellung nicht. Die Verordnung verbietet
zwar
grundsätzlich
das Füttern verwilderter Tauben im Stadtgebiet, nimmt aber von der Stadt Augsburg veranlasste Massnahmen
sowie das Füttern
an städtisch genehmigten oder eingerichteten Futterstellen und Taubenschlägen ausdrücklich aus. Ein
allgemeines Fütterungsverbot
und die kontrollierte Fütterung innerhalb bewirtschafteter Taubenschläge sind daher auseinanderzuhalten.
Die schriftliche Auskunft
des Tierschutzvereins Augsburg vom 1. Mai 2026 bestätigt zudem, dass die kontrollierte Fütterung
weiterhin
Bestandteil des dort
praktizierten Modells ist. Die dokumentierte Position der Stadt Luzern lässt sich deshalb
differenzierter
so wiedergeben:
Sie stützt ihre Skepsis gegenüber betreuten Taubenschlägen, in denen die Tiere kontrolliert gefüttert
werden, unter anderem
auf die Bochumer Arbeit und verweist ergänzend auf das Augsburger Fütterungsverbot. Daraus folgt jedoch
nicht, dass das
Augsburger Modell eingestellt wurde oder in den genehmigten Schlägen nicht mehr gefüttert wird.
Richard Köhler, Biologische Station östliches Ruhrgebiet,
«Wildlebende Stadttauben», Oktober 2008
Stadt Augsburg, Taubenfütterungsverbotsverordnung vom 16. Januar 2023
Entscheidend ist das Gesamtkonzept
Die blosse Aufstellung einzelner Taubenschläge garantiert noch keine messbare Wirkung auf die gesamte
Stadtpopulation.
Entscheidend sind unter anderem ihre Zahl, Kapazität und Standorte, die Bindung eines ausreichend
grossen
Populationsanteils,
die kontrollierte Versorgung der Tiere, ein fachlich begleiteter Eiaustausch, der Umgang mit weiteren
Brutplätzen sowie eine nachvollziehbare Erfolgskontrolle.
Unkontrolliertes Füttern im öffentlichen Raum ist dabei nicht dasselbe wie eine berechnete, hygienische
Fütterung der im Schlag gebundenen
Tiere bei gleichzeitigem Eiaustausch. Genau deshalb fordern wir kein isoliertes Einzelinstrument,
sondern
ein überprüfbares Gesamtkonzept.
Stadt Augsburg, Stadttaubenkonzept
Was der Tierschutzverein Augsburg aus der Praxis berichtet
Der Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e. V., der das dortige Stadttaubenprojekt betreut,
widersprach
uns gegenüber der Einschätzung,
Taubenschläge hätten «keinerlei Wirkung». Nach seinen langjährigen Praxiserfahrungen konnten Bestände an
mehreren Standorten durch die Kombination
aus betreuten Taubenschlägen, kontrollierter Fütterung und regelmässigem Eiaustausch stabilisiert und
reduziert werden. Der Verein tauscht
nach eigenen Angaben jährlich etwa 7’000 bis 8’000 Eier aus. Die Schläge werden zweimal wöchentlich
betreut; dabei findet auch der Eiaustausch statt.
Als entscheidende Voraussetzungen nennt der Verein geeignete Standorte, eine verlässliche Finanzierung,
regelmässige fachliche Betreuung, konsequenten Eiaustausch und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Zugleich weist er darauf hin, dass eine standardisierte Gesamtauswertung
verschiedener Städte wegen unterschiedlicher Ausgangslagen, Finanzierungen und Betreuungssysteme
schwierig ist. Diese Angaben
sind daher als dokumentierte Praxiserfahrungen des betreuenden Vereins einzuordnen und nicht als
unabhängige
kontrollierte Wirkungsevaluation.
Sie widersprechen jedoch der pauschalen Behauptung, ein fachgerecht und konsequent umgesetztes
Augsburger Modell entfalte grundsätzlich keine Wirkung.
Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e. V., schriftliche Auskunft an
Stadttauben Schweiz,
Sektion Luzern, 1. Mai 2026; Korrespondenz bei uns archiviert, Wiedergabe mit Zustimmung des Vereins.
Auch die Kosten der heutigen Praxis gehören in die Rechnung
Die Stiftung für das Tier im Recht formulierte ihre Position 2023 wie folgt:
«Die Einrichtung entsprechender Taubenschläge ist mit Aufwand und Kosten verbunden und
benötigt
als Voraussetzung
insbesondere den politischen Willen hierzu. Allein daran scheitert bislang in vielen Städten ein
tiergerechtes und nachhaltig
funktionierendes Taubenmanagement. Angesichts der immensen Kosten, die die Öffentlichkeit durch von
Menschen verursachte Schäden
laufend trägt und im Haushaltsbudget fest verankert sind, ist es als beschämend zu bezeichnen, dass
Stadttauben als zu bekämpfende
Plage gesehen bzw. sich selbst überlassen werden – dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich
auch hierbei um ein
menschengemachtes Problem handelt.»
Wir teilen diese grundsätzliche Einordnung. Für Luzern fordern wir deshalb einen transparenten
Vergleich zwischen den Investitions- und Betriebskosten eines tiergerechten Managementmodells und den
laufenden Kosten der heutigen Praxis.
Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Stellungnahme an Linus Schöpfer
zum Umgang mit Stadttauben, 11. Januar 2023; wörtliche Wiedergabe mit Zustimmung der TIR.
Welches «Basler Modell» ist gemeint?
Die Berufung auf das «Basler Modell» bleibt ohne Zeitangabe unklar. Das Programm ab 1988 kombinierte
Futterreduktion, Öffentlichkeitsarbeit,
Taubenschläge ohne reguläre Fütterung der dort lebenden Tiere, Eientnahme sowie anfängliche Fänge und
Tötungen. Nach den ausgewerteten
historischen Darstellungen wurden von 1988 bis 1992 mehr als 8’000 Tauben getötet. Die Schläge banden
nur
einen kleinen Teil der Stadtpopulation;
2020 wurden alle geschlossen. Dieses Mischprogramm ist nicht mit dem Augsburger Modell gleichzusetzen.
Auch die öffentliche Darstellung dieses früheren Programms war teilweise verkürzt. SRF berichtete 2016,
die Basler Taubenaktion
habe den Bestand innerhalb von vier Jahren halbiert; zugleich bezeichneten Vertreter des
Gesundheitsdepartements das Füttern als
«falsch verstandene Tierliebe». Der Beitrag erwähnte jedoch nicht, dass das damalige Programm neben der
Futterreduktion auch Fänge
und umfangreiche Tötungen umfasste. Die Bestandsabnahme kann deshalb nicht allein der Einschränkung des
Futterangebots zugeschrieben werden.
SRF, 14. April 2016
Der Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) vom 10. Dezember 2025 liefert dazu
weitere Angaben.
Im Abschnitt über die Anhörung des Initiativkomitees wird dessen Einschätzung wiedergegeben, das frühere
Basler Management
sei 28 Jahre in Betrieb gewesen und die Schläge hätten vorwiegend wissenschaftlichen Zwecken gedient.
Weil
darin nicht
gefüttert worden sei, hätten sich nur wenige Tauben in den Schlägen aufgehalten. Als Hinweis darauf
nannte
die Vertretung
des Initiativkomitees 52’780 ausgetauschte Eier innerhalb von 23 Jahren. Das entspreche durchschnittlich
177 Eiern pro Jahr
und Schlag; in anderen Städten würden nach ihren Angaben bis zu 1’700 Eier pro Schlag und Jahr
ausgetauscht.
Diese Zahlen sind im UVEK-Bericht als Aussagen des Initiativkomitees dokumentiert, nicht als Ergebnis
einer unabhängigen
Evaluation der Kommission. Der Bericht hält daneben die Schätzung der Verwaltung fest, wonach in den
neun
bis 2020 bestehenden
Schlägen ungefähr zehn Prozent der Basler Tauben untergebracht waren. Die UVEK kam zum Schluss, dass gut
betreute Schläge ihre
unmittelbare Umgebung entlasten können, eine Verringerung der Gesamtpopulation aber voraussichtlich eine
Kombination verschiedener
Massnahmen erfordert. Das stützt unsere Forderung nach einem überprüfbaren Gesamtkonzept mit ausreichend
dimensionierten Taubenschlägen,
kontrollierter Fütterung der dort gebundenen Tiere und fachlich begleitetem Eiaustausch. Die Basler
Zahlen
belegen nicht,
dass ein solches Konzept grundsätzlich unwirksam wäre.
UVEK-Bericht zum Stadttaubenkonzept, 10. Dezember 2025
Basel hat seine Politik inzwischen erneut verändert. Am 14. Juni 2026 nahm die Stimmbevölkerung den
Gegenvorschlag
mit 67,76 Prozent Ja-Stimmen an. Vorgesehen ist ein vierjähriges Pilotprojekt mit fünf betreuten
Taubenschlägen,
artgerechter Fütterung, Eiaustausch und Bestandszählungen zu Beginn und am Ende des Projekts. Nach dem
dritten
Betriebsjahr sollen aus den Erfahrungen Massnahmen für die Zeit nach dem Pilotprojekt abgeleitet werden.
Wer sich heute auf «Basel» beruft, muss deshalb erklären, welche Phase gemeint ist.
Haag-Wackernagel, 2003
Abstimmungserläuterungen Basel-Stadt, 2026
Abstimmungsergebnis vom 14. Juni 2026
Transparenz bleibt zentral
In den auf dieser Seite verlinkten öffentlichen Unterlagen fanden wir keine vollständige Dokumentation
zu
Zählmethode,
Unsicherheitsbereich, saisonaler Vergleichbarkeit, Schlagbelegung, Zahl ausgetauschter Gelege,
Jungtiersterblichkeit
und Kosten der verschiedenen Massnahmen. Das beweist nicht, dass entsprechende Daten intern nicht
existieren.
Es bedeutet aber, dass die veröffentlichten Erfolgsangaben anhand dieser Unterlagen nicht vollständig
nachvollzogen werden können.
Nach unserer archivierten Versand- und Rücklaufdokumentation nahm die Stadt Luzern an einer von uns im
April 2026 an
160 Schweizer Städte und Gemeinden mit mehr als 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern versandten Erhebung
zum Stadttaubenmanagement nicht teil.
Die Umfrage zielte auf ein vergleichbares Lagebild zur rechtlichen Einordnung, Populationskontrolle,
Versorgung und Erfolgsmessung.
Die Nichtteilnahme beweist weder, dass die Luzerner Strategie unwirksam ist, noch lässt sie Rückschlüsse
auf die Gründe der Stadt Luzern zu.
Sie begrenzt jedoch die Vergleichbarkeit innerhalb dieser Erhebung.
Quelle: eigene, archivierte Versand- und Rücklaufdokumentation der Erhebung
vom
April 2026.